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Yadgar schrieb am 21.12. 2024 um 07:51:29 Uhr über

Transitstrecke

Die Transitstrecken durch die Täterä, also das heutige AfDoitschland, kenne ich glücklicherweise nur vom Hörensagen (Klaus Lage: »Die Gegend hier hat echt ein irres Design«, »Transit«, vom 1982er Album »Positiv«), aber dafür habe ich mir schon ziemlich detailliert über das Reglement für die Transitstrecke durch die Ökologisch-Demokratische Republik Bergisch-Afghanistan Gedanken gemacht:

Grenzübergänge von Deutschland, den Vereinigten Staaten von Europa, La Rheinita oder was sich sonst im Laufe der nächsten Jahr(zehnt)e für Staatsgebilde in der Nachbarschaft halten oder neu etablieren nach Bergisch-Afghanistan gibt es ja eine ganze Menge... für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr (letzterer nur ohne Tretunterstützung! Sorry, aber mit Päddel-Lecks und sonstigen Elektro-Mofas lassen wir niemanden rein!). Die einzigen für Kraftfahrzeuge geöffneten Grenzübergänge befinden sich an den beiden Enden der Transitstrecke von Gul Rud (für Nicht-Afghanen: Rösrath) nach Dasht-e Maryam (für Nicht-Afghanen: Marienheide)... aaaaaber: SUVs, ob elektrisch oder mit Wahhabitensaft-Motoren werden gnadenlos konfisziert und in die dafür bereitstehenden Limousinenstampfer befördert (mit großen Sichtfenstern zum Filmen, die Videos laden unsere Grenzer in die Du-Röhre hoch und sorgen so für Extra-Devisen per Monetarisierung... das sind echte Klickrenner!) Immerhin sind wir nicht die Grünen Khmer und lassen die Insassen vorher aussteigen...

Wer mit nicht ganz so arschlochigen Autos anreist hat noch mal Glück gehabt... vorausgesetzt, man lässt den Einbau von funkaktivierbaren Wegfahrsperren zu und hält sich an das Tempolimit von 30 km/h! Im Namen des Kulturministerium weise ich noch einmal daraufhin, dass allen Geschlechtern die Benutzung von Rasier- und Haarschneide-Untensilien während der Durchreise auf der Transitstrecke strengstens verboten ist! Zuwiderhandlungen führen zu sofortiger Sperre des Fahrzeuges mit dessen anschließender Zerstampfung, umgehender Ausweisung und lebenslangem Einreiseverbot für die Insassen! Das Gleiche gilt für jede Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit und jeden Versuch, die Transitstrecke zu verlassen!


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