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BSZ e.V. schrieb am 26.2. 2002 um 23:54:16 Uhr über

Sozialpädagogen

Sozialplan: Kein Betriebsrat, kein Sozialplan Arbeitnehmer in Unternehmen ohne Betriebsrat haben bei einer Schließung keinen Anspruch auf Sozialplan. Frankfurter Richter wiesen die Klage eines Malers zurück, der nach dem Aus seiner Firma eine Abfindung wollte - vergebens. Die Richter: Ohne Betriebsrat gehe nichts. Dessen Aufgabe sei es, Arbeitnehmerinteressen bei der Vereinbarung des Sozialplans zu vertreten (7 Ca 8814/98).


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