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Gerd schrieb am 17.9. 2012 um 15:25:24 Uhr über

Sodomie

Aus dem Urteil eines preußischen Strafgerichtshofs von 1874:
Der Angeklagte wird der wiederholten Sodomie für schuldig befunden.
Er wird verurteilt zu fünfzehn Jahren verschärftem Zuchthause mit Zwangsarbeit,mit Willkomm und Abschied zu je 20 Streichen,sowie zum lebenslangen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.

»Verschärftes« Zuchthaus bedeutete Kostschmälerung,regelmäßiges Fasten,und ständiges in Ketten legen.
»Willkomm und Abschied« war die in preußischen Zuchthäusern bei Strafantritt und Strafentlassung verabreichte Prügelstrafe,die meist mit einer Rute oder einem starken Rohrstock verabreicht wurde.


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