Führer bezeichnet:
den politischen Führerbegriff, siehe Führer (Politik)
Adolf Hitler, den „Führer und Reichskanzler des Deutschen Reiches“
eine Person, die innerhalb der Hierarchie die höchste Position inne hat, beispielsweise
eine Person, die über eine ausgeprägte Führungsstärke verfügt und von einer Mehrheit als Führungskraft akzeptiert wird;
im militärischen und polizeilichen Bereich einen Soldaten bzw. Polizeivollzugsbeamten, der Befehlsgewalt übertragen bekommt z. B. den Polizeiführer, Abteilungsführer, Hundertschaftsführer, Zugführer, Gruppenführer, Truppführer oder Sturmführer;
in der Politik den Vorsitzenden der größten Oppositionspartei (Oppositionsführer).
einen Parlamentarier, der im Namen einer Gruppe von mehreren Mandatsträgern an einer Abstimmung teilnimmt, siehe Stimmführer;
in einem Orchester oder Chor eine Person, die sich in Zusammenarbeit mit dem Dirigenten oder Chorleiter innerhalb einer bestimmten Instrumenten- oder Stimmengruppe um einen möglichst gleichmäßigen, harmonischen Gruppenklang bemüht siehe Stimmenführer;
eine Person, die fachliches Wissen zum Bedienen oder Steuern von Maschinen oder Fahrzeugen einsetzt, beispielsweise
den Fahrzeugführer
bei der Bahn den Lokomotivführer
in Industriebetrieben und im Baugewerbe den Maschinenführer, den Kranführer und den Frachtführer;
eine Person, die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Leiten von Gruppen einsetzt, beispielsweise
in Betrieben den Vorgesetzten der Mitarbeiter einer Schicht, siehe Schichtführer;
in der Tourismusbranche den orts- und sachkundigen Fremdenführer, Museumsführer und den Bergführer;
den Sippenführer einer Pfadfindersippe;
ein Nachschlagewerk, beispielsweise
einen Opernführer, Restaurantführer, Reiseführer, Museumsführer, Campingführer;
einen tragbaren, abhörbaren Tonträger mit Informationen zu Städten, Sehenswürdigkeiten und Museen, siehe Audioguide;
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