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Rita schrieb am 5.1. 2016 um 10:00:37 Uhr über

Nichtverbleibensvollzug

Es darf nicht wahr sein, dass mich in meiner Stammkneipe der Wirt bedroht, nur weil ich mich 1 Mal danebenbenommen habe, 1 Mal nur, mich mit einem Nichtverbleibensvollzug bedroht, mich, einen Stammgast, mit einem Nichtverbleibensvollzug, stell dir das mal vor, das darf doch nicht wahr sein.


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