Re: Darlehen und Leihgabe
(Autor: P а t r і с k Ε і х е l s b е r g е r 27.4.2002 17:06 Uhr)
worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Leihgabe
und einem Darlehen? Zurückgeben muß ich beides, ohne Zinsen
geht beides - gibt's da nochwas?
Hallo!
Gegenstand des Darlehens ist (sind) eine (mehrere) vertretbare Sache(n) (= die nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt ist/sind; zB 100 EUR, 1 kg Mehl, 3 Pferde der Rasse X). Diese vertretbare Sache(n) geht (gehen) in das Eigentum des Darlehensnehmers über, sodaß dieser den Darlehengegenstand auf jede beliebige Art benutzen, verbrauchen, vernichten kann (zB das Geld ausgeben, das Mehl »verbacken«, die Pferde zu Salami machen ;-)). Es bleibt aber der schuldrechtliche Anspruch des Darlehensgebers gegenüber dem Darlehensnehmer, eine ebensolche vertretbare Sache von derselben Gattung und Güte wieder rückzuübereignen (also zB das Geld zurückzahlen, 3 [andere] Pferde der Rasse X zurückgeben).
Bei der Leihe wird der Entlehner nicht Eigentümer, er erlangt nur das Recht auf Nutzung der konkret geliehenen unvertretbaren Sache (= die nicht nach Zahl/Maß/Gewicht bestimmt ist, sondern durch besondere individuelle Merkmale gekennzeichnet ist; also zB nicht [irgendein] Pferd der Rasse X, sondern das konkrete Pferd »Rosinante«). Der Entlehner muß also dementsprechend auch gerade diese Sache wieder zurückgeben.
Die berühmte Bitte »Kannst Du mir bitte mal ein Taschentuch leihen?« zielt also nicht auf den Abschluß eines Leihvertrages, sondern auf den Abschluß eines Darlehensvertrages ab. (Obwohl das meistens eher eine verdeckte Schenkung sein wird. ;-))
Hoffe, das hilft Dir weiter.
Ciao
P.
Ahh - Erleuchtung - Danke oT
(Autor: Sibylle 27.4.2002 17:47 Uhr)
(Netzfundstück)
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