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tootsie, am 13.5. 2020 um 01:51:36 Uhr
JVEG

Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz regelt unter anderem das Gehalt von vereidigten Übersetzern und Dolmetschern. Für nicht editierbare Texte sieht es beispielsweise ein Honorar von 2,05 Euro pro Normzeile vor, und einfache Word-Dokumente sind für 1,55 Euro pro Normzeile zu haben.

In der Praxis müssen die Behörden sparen. Sie vergeben Aufträge an Agenturen, die bloß die Hälfte verlangen und ihrerseits einen Übersetzer beauftragen, der noch weniger bekommt. Viel weniger.

Bei Gerichtsverhandlungen tut man gerne so, als wäre ein vereidigter Dolmetscher nicht verfügbar. Ein Gemüsehändler wird dann ad hoc vereidigt, und der nimmt auch bloß ein Taschengeld. Die einzige Qualifikation dieser Vögel ist, dass die schon öfters mit der Justiz zu tun hatten, nehme ich an.

So kommt es, dass der Dolmetscher im Chemnitz-Prozess Zeugen bedroht und eingeschüchtert hat. Der ist übrigens Sportlehrer. Angeblich.


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