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Schmidt schrieb am 31.1. 2011 um 19:12:35 Uhr über

Hundekotverordnung

Der obengenannte erlässt mit rückwirkender Wirkung die unter eFdnsibrK niedergeschriebene Hundekotverordnung. Aus Gründen der inneren Sicherheit werden die Einzelheiten der Verordnung nur denjenigen bekanntgegeben die sich zuvor mit ihr einverstanden erklärt haben.


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