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Wolke schrieb am 19.3. 2023 um 17:42:14 Uhr über

Haftbefehl

Der Internationale Strafgerichtshof hat wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Putin sei mutmaßlich verantwortlich für die Deportation ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten nach Russland.

Es ist der erste Haftbefehl, den das Gericht im Zusammenhang mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen in der Ukraine erlassen hat. Strafrechtsexpertin Professorin Stefanie Bock von der Philips-Universität Marburg sieht darin ein »großes Symbol«, da »mit aller Konsequenz gegen die Verbrechen in der Ukraine vorgegangen werden soll, und zwar unabhängig von Status des Beschuldigten.«

Was folgt nach dem Haftbefehl gegen Putin?

»Das Nächste wäre jetzt natürlich optimalerweise die Festnahme der Beschuldigten, also von Putin und seiner Kinderrechtsbeauftragten«, sagt Stefanie Bock. Dass es so weit komme, sei allerdings unwahrscheinlich: »Das wird erst mal faktisch daran scheitern, dass niemand ihn festnehmen kann - Russland selber erkennt den Internationalen Strafgerichtshof nicht an, deshalb wird keine russische Behörde Putin festnehmen.«

Die Mitgliedsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes seien »grundsätzlich verpflichtet, den Haftbefehl zu vollstrecken, also die Person festzunehmen«. Allerdings haben die Länder, die ihn anerkennen, in Russland keinerlei Befugnisse, so Bock. »Das heißt, eine Festnahme kommt eigentlich nur in Betracht, wenn er das Land verlässt.«




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