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zuviel zufall schrieb am 25.5. 2007 um 22:41:38 Uhr über

Dschihad

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Strafbarkeit von Propaganda für Terrorgruppen deutlich eingeschränkt. Allgemeine Aufrufe zum DschihadHeiligerKrieg«) und zu nicht näher bezeichneten Terroraktionen sind künftig nicht mehr als Werbung für eine terroristische Vereinigung strafbar, heißt es in einer am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Grundsatzentscheidung.


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