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n-tv.de schrieb am 14.4. 2019 um 17:21:58 Uhr über

Dividende

Cum-Ex-Geschäfte


Cum-Ex-Geschäfte sind Aktiendeals rund um den Tag, an dem ein an der Börse notiertes Unternehmen eine Dividende ausschüttet. Möglich wurden sie dank sogenannter Leerverkäufe im Aktienhandel. Dabei leiht sich jemand Aktien, die ihm nicht gehören, und verkauft sie. Erwirbt der Käufer die Aktien kurz vor dem Dividendentag, an dem Dax-Firmen ihre Gewinne ausschütten, mit (cum) Dividendenanspruch, bekommt er sie beim Leerverkauf deshalb erst nach dem Stichtag ohne (ex) Dividende geliefert. Der Leerverkäufer muss dem Käufer deshalb einen Ausgleich zahlen.

Anders als die echte wurde diese künstliche Dividende aber jahrelang nicht besteuert. Das liegt unter anderem daran, dass die Buchungssysteme die beiden nicht unterscheiden können. Deshalb stellten sie bei den künstlichen Dividenden trotzdem eine Bescheinigung über abgeführte Kapitalertragssteuer aus. Denn Abführung und Bescheinigung der Steuer fallen auseinander: Das eine erledigt die Aktiengesellschaft, das andere erledigen die Banken. So fiel nicht auf, wenn jemand eine Bescheinigung erhielt, der gar keine Steuer abgeführt hatte.


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