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Max van der Moritz schrieb am 5.8. 2002 um 13:07:35 Uhr über

Gogo

An sich war nicht geplant, die Gogos auch in Deutsch vorzustellen, weil in Deutschland andere rechtliche Voraussetzungen für lokales Tauschmittel bestehen als überall sonst auf der Welt. Was also hier beschrieben wird, ist etwas, was im besten Fall als grauer Markt angesehen werden muß. Wenn also canadische Gogos oder Gogos anderer Länder in Deutschland verwendet werden sollten, ist das als ob ausländische Devisen als Zahlungsmittel verwendet würden, wie es in Grenzgebieten üblich ist. Das ist nicht direkt verboten.

Inwieweit durch die Umstellung auf den Euro da rechtliche Freiräume geschaffen wurden entzieht sich meiner Kenntnis, aber da eine deutschsprachliche Erklärung über die prinzipiellen Eigenschaften der Gogos gewünscht wurde, werde ich so gut ich kann, die Gogoerfahrungen aus Canada hier wiedergeben. Detaillierter wird immer die englische Gogoseite bleiben und auch die Art, wie sie durch praktische Auseinandersetzungen mit Kaufleuten gewachsen ist, wird hier besser herauskommen.

Es wird wahrscheinlich auch die deutsche Seite irgendwie diesen Wildwuchs etwas widerspiegeln in einzelnen Beiträgen. Es tut mir leid.

Ich bin Praktiker und war Kaufmann und kein theoretischer Wissenschaftler.

Das gab mir allerdings die Möglichkeit mit den Kaufleuten hier dieselbe Sprache zu sprechen und ich war sehr überrascht, wie leicht sie ein an sich schwieriges und neues Konzept schnell verstanden und sich bereit erklärten mitzumachen.

Diese deutsche Seite ist besonders auch für die Schweiz gedacht, woGogos" vielleicht mehr rechtliche Freiräume finden könnten.









1) Die vielen Namen des Gogo



Wenn jemand fragt warum der Gogo so heißt, ist die einfachste Antwort: „Weil er immer on the go ist". In Wirklichkeit hat der Name aber einen anderen Ursprung.

Als einige Leute daran dachten in Grand Forks, einer Kleinstadt in Kanada ungefähr in der Größe von Wörgl auch so etwas ähnliches wie ein Wörgler Gesellgeld einzuführen, trafen sie sich für einbrain storming", um einen Namen zu finden.

Es war klar, daß Stabiles Grand Forks Geselltauschmittel auf der Basis und mit dem Standard von V 80 (value 1980) des kanadische Dollars berechnet nach dem Lebenshaltungskosten index von 1980 kein brauchbarer Name sein konnte. Der erste Vorschlag, soweit die Erinnerung reicht war einfach GG zu verwenden als Abkürzung für Grand Forks Gesellgeld. Daraus wurde schnell Gogo und dann ging es los, befeuert von etwas Wein.

Stabilo, wegen der Stabilität, Granda (wegen Grand Forks), Pemo ( für peoples money), Pecha (für people changer),Goldy, Greeny, Solido, Bobcat, Super, Spunky, Skunky sind einige, die in Erinnerung blieben aber eine eigenartige Sache passierte. Jedesmal, wenn ein neuer Name für denGogo» auftauchte wurde der Gogoname bei allen verstärkt und wenn zum Schluß jemand sagte: „ I have now to go-go, tell me when you decide.« Jedermann lachte und seither war es der Gogo.

In anderen Städten und anderen Ländern werden sie viele andere Namen verwenden, aber solange, als sie einen Wertstandard aus der Vergangenheit verwenden und eine kleine Gebrauchsgebühr um so ein Tauschmittel in Umlauf zu halten, werden es immer Gogos sein und sie werden ihnen die Freiheit bringen.









2) Was ist der Gogo eigentlich?



Kurz gesagt, der Gogo ist ein kaufkraftstabiles lokales Tauschmittel, welches neben der Landeswährung umläuft.

Der Gogo hat einige besondere Merkmale, die ihn zu einem besseren Tauschmittel und einem schlechteren Wertaufbewahrungsmittel machen und er bleibt deshalb im regionalen Umlauf.

Herausgegeben wird der Gogo ganz bewußt von einfachen Kaufleuten ohne irgendwelche Regierungsstellen in Anspruch zu nehmen und ihnen Einfluß zu geben. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einer davon ist der, daß es bei so einen neuen Projekt sicher Falten zum Ausbügeln geben wird und das besser ohne langsame Bürokratie gemacht werden kann. Die Verantwortung für die geringe Menge von Gogos und ihren Wert übernehmen praktisch alle Kaufleute, welche bereit sind Gogos als Zahlung anzunehmen und die von ihnen geformte „Gogobank" welche durch Verkauf und Rückkauf der Gogos zum entsprechendem Wechselkurs die Wertbeständigkeit der Gogos garantiert.

Sie muß dabei nur die Wertbeständigkeit der ausgegebenen Gogoscheine garantieren. Verträge auf Gogobasis sind die Sache der jeweiligen Vertragspartner, so wie auch heute das nicht die Sache der Nationalbank ist.

Wenn man so einen Gogoschein anschaut, hat er eigentlich nur zwei Merkmale, die ihn von normalen Geld unterscheiden: Das Ablaufdatum und die Kaufkraftgarantie.

Die Kaufkraftgarantie ist etwas, was sich wohl jeder auch beim normalen Geldschein wünschen würde und es braucht eigentlich nicht viel darüber geredet werden. Es ist ein eindeutiger Vorteil der Gogos.

Beim Ablaufdatum ist eine nähere Erklärung aber notwendig. Beim Ablaufdatum wird ein Gogoschein ungültig und muß gegen eine Gebühr von 5% gegen einen neuen Schein umgetauscht werden. Das heißt mit anderen Worten, daß für den Gebrauch des Gogoscheines als Tauschmittel für ein Jahr diese Gebühr bezahlt werden muß. Das sind nur scheinbar hohe Kosten, weil so ein Schein oftmals verwendet wird. (Bis zu 1000 mal in einem Jahr ist gar nicht unmöglich.) Die 5% verteilen sich so auf bis zu 1000 Geschäftsfälle. Die geringe Höhe der Gebühr bei den Gogos ermöglicht es ihnen in Konkurrenz mit dem Dauergeld zu treten und von Kaufleuten akzeptiert zu werden.

Welche Auswirkungen hat aber diese Gebühr, welche übrigens beim Rücktausch eines Gogoscheines sofort fällig wird?

Ganz einfach. Jedesmal wenn jemand auf das Ablaufdatum so einen Scheines schaut, ist das eine sanfte Erinnerung, daß dieses Tauschmittel nicht dauerhafter ist als die Waren, die man dafür kaufen kann und jedermann trennt sich deshalb leichter von so einem Schein. Das ist sehr gut für die regionale Wirtschaft und weil es eben auch diese 5% kostet, den Schein in Dauergeld umzutauschen, bleiben fast alle Gogoscheine im lokalen Umlauf und ermöglichen unzählige Geschäfte und Verkäufe von Dienstleistungen.

Jeder wird bereit sein die Gogos weiter zu geben und jedem kostet es Geld größere Summen zurückzuhalten. Nicht viel, aber genug, denn größere Summen auf längere Zeit heißt ja, daß es viele Scheine sind und davon laufen im Durchschnitt jedes Monat 1/12 ab. Die müssen dann gegen Gebühr umgetauscht werden oder derjenige muß etwas dafür kaufen. Beides ist im Sinne des Erfinders.

Dazu kommt noch die Möglichkeit, daß derjenige, der seine Gogos so lange zurückgehalten hat, vielleicht keinen Kaufmann findet, der nur fast abgelaufene Scheine akzeptieren will. Überlassen wir das also ruhig der Praxis in der sich die bescheidenen Gogos als zusätzliches Tauschmittel bewähren sollen.

Auch die Frage von Gogoüberweisungen sind für lokales Geld nicht von Bedeutung. Ergibt sich später eine Notwendigkeit dafür, wird die Praxis Wege dafür finden. Theoretisch gibt es einige dafür, aber das interessiert die Hausfrau nicht, die mit Gogos, die ihr Mann verdient hat, Brötchen beim Bäcker kauft.

Man soll nie vergessen, daß normale Menschen 95% ihres Einkommens ohnehin wieder ausgeben und daß für dieses Geld eine Umlaufgebühr nicht nötig wäre. Es handelt sich hier ausschließlich um das Geld welches durch das Zinseszinssystem laufend der Wirtschaft entzogen wird.

Zusammenfassend kann jedenfalls gesagt werden, daß die Gogos nicht nur den Kaufleuten und Handwerkern viel zusätzliches Geschäft bringen werden, sondern indirekt auch Arbeit für alle Produzenten, welche die Waren, die durch Gogos vom Markt weg gekauft wurden, wieder produzieren sollen. Dafür brauchen sie Arbeitskräfte und damit verschwindet durch die Gogos auch die Arbeitslosigkeit.

Die Frage des Umtausches abgelaufener Scheine ist vielleicht nicht ganz klar gesagt worden. Ein abgelaufener Schein wird gegen die Gebühr von 5% gegen einen neuen mit einem Ablaufdatum genau ein Jahr später ausgetauscht. Es ist also im Intersse des Umtauschers mit dem Umtausch nicht zu lange zu warten, aber wegen der geringen Gebühr braucht man auch nicht gleich zu rennen. Nur wenn man ein ganzes Jahr wartet, kostet es dann 10% und nach zwei Jahren 15%.

Ob es danach eine Extrastrafgebühr geben wird oder ob nach einer sehr langen Zeit der Schein für verfallen erklärt wird, können wir der Zukunft überlassen. Nach 20 Jahren ist ein Schein ohnehin wertlos, weil die Erneuerungsgebühr dem ganzen Wert entspricht.










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Was kann man tun, wenn »Gogo« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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