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tootsie schrieb am 15.5. 2020 um 00:35:48 Uhr über

Bestallungsurkunde

Nach meiner Vereidigung wurde mir eine Bestallungsurkunde ausgehändigt, und jetzt darf ich die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen.

In einem Lehrbuch für Aktenkunde steht, dass eine Urkundsperson innerhalb ihres Geschäftsbereichs Urkunden ausfertigt. Das tue ich ja, wenn ich meinen Stempel und meine Unterschrift unter den Beglaubigungsvermerk setze. Allerdings bin ich in Wirklichkeit keine Urkundsperson, weil die Bestätigung einer Übersetzung nur ein Zeugnis darstellt.

Etwas ist so und so, aber dann auch wieder nicht, weil es so und so ist. Logisch, oder?


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