Reichtum und Ruin - die Aktie hat im Laufe ihrer langen Geschichte schon beides bewirkt.
Im März 2002 feierte sie ihren 400ten Geburtstag.
1602 hatten holländische Unternehmer die Niederländische Ostindien-Kompanie gegründet.
Das Unternehmen sollte Schiffe nach Übersee schicken, um exotische Güter nach Europa zu transportieren.
Da den Gründern das Geld fehlte, um eine Expedition auszurüsten, verkauften sie Teile der Kompanie.
Wer einstieg, sollte am Gewinn partizipieren.
Dieser wurde jedoch nicht zu 100 Prozent an die Teilhaber ausgeschüttet, denn mit dem Geld wollte die Kompanie auch weitere Expeditionen finanzieren.
Die Niederländische Ostindien-Kompanie gilt als erste Aktiengesellschaft (AG) der Geschichte.
Das Prinzip ist bis heute das gleiche geblieben: Wer eine Geschäftsidee hat und Kapital benötigt, um diese umzusetzen, gründet eine AG.
Teile davon verkauft er an Investoren.
Diese spekulieren darauf, dass die Gesellschaft irgendwann Gewinn abwirft und sie einen Teil davon erhalten.
Oder sie hoffen auf einen steigenden Wert des Unternehmens, um ihren Anteil mit Gewinn an andere Investoren zu verkaufen.
Das Geschäftsfeld einer AG ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt.
Chemiekonzerne, Banken, Bäckereien und Friseursalons existieren in dieser Form.
Ins tägliche Geschäft können Anteilseigner nicht eingreifen, denn das ist Aufgabe des Vorstands.
Dieser wird vom Aufsichtsrat kontrolliert. Auf der Hauptversammlung stimmen die Aktionäre dann darüber ab, ob sie beide Gremien entlasten.
Aber selbst dort hat nicht jeder Investor eine Stimme.
Denn in Deutschland existieren sowohl Vorzugs- als auch Stammaktien.
Die Vorzüge locken Anleger oft mit einer höheren Dividende oder garantieren eine Mindestdividende.
Dafür erhalten deren Besitzer kein Stimmrecht auf Aktionärsversammlungen.
Kleinanleger schränkt das nicht ein, da ihr Einfluss dort ohnehin gering ist.
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