Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 12, davon 12 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 5 positiv bewertete (41,67%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 8.8. 2002 um 18:20:16 Uhr schrieb
Filosof über Zwergenweitwurf
Der neuste Text am 21.7. 2011 um 00:43:29 Uhr schrieb
Hackepeter über Zwergenweitwurf
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 3)

am 15.9. 2009 um 12:55:46 Uhr schrieb
Lillputaner über Zwergenweitwurf

am 14.10. 2002 um 14:14:47 Uhr schrieb
doG über Zwergenweitwurf

am 21.7. 2011 um 00:43:29 Uhr schrieb
Hackepeter über Zwergenweitwurf

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Zwergenweitwurf«

Copy & Paste schrieb am 8.8. 2002 um 18:24:21 Uhr zu

Zwergenweitwurf

Bewertung: 5 Punkt(e)

Übungsfall 6: Zwergenweitwurf in der Disco

A ist besonders kleinwüchsig. Er nutzt diese Tatsache gewerblich, indem er sich bei Schauveranstaltungen dem Publikum zum »Zwergenwerfen« zur Verfügung stellt. Er wurde von der X-GmbH, die einen Freizeitpark mit Diskothek betreibt und dafür u.a. eine Gewerbeerlaubnis gem. § 33a GewO besitzt, im Mai 1992 engagiert. Die X-GmbH begann sogleich mit der Plakatwerbung für ihre Veranstaltung, die u.a. den Schriftzug trug: »Die neue Sensation aus den USA: Zwergenweitwurf, zuerst bei Gottschalk, jetzt live in Eurer Disco..«

Mit Verfügung vom 18.05.1992 untersagte die zuständige Behörde der X-GmbH die Durchführung der geplanten Veranstaltung mit A. Sie begründete ihre Entscheidung insbesondere damit, daß es sich bei dem »Zwergenwerfen« um eine entwürdigende Behandlung eines Menschen handele, die mit Art. 1 Abs.1 GG nicht zu vereinbaren sei. Hierfür spreche insbesondere das Ziel der Veranstaltung, einen Menschen von einem anderen weitaus stärkeren Menschen zur Belustigung des Publikums wie ein Sportgerät möglichst weit zu werfen. Als Veranstaltung mit Wettbewerbscharakter sei das »Zwergenwerfen« nicht nur demütigend, sondern auch gefährlich für die Gesundheit der Geworfenen. Der sportliche oder akrobatische Charakter trete demgegenüber deutlich in den Hintergrund. Daß A sich freiwillig werfen ließe spiele keine Rolle, da die Menschenwürde ein unverfügbarer Wert sei, auf dessen Beachtung der einzelne nicht verzichten könne.

Ist die Verfügung rechtmäßig, wenn in der Gewerbeerlaubnis der X-GmbH gem. § 33a GewO ausdrücklich geregelt ist, daß sich diese »nicht auf weitergehende einschlägige Vorführungen oder auf Schaustellungen erstreckt, die den guten Sitten zuwiderlaufen«?

rausch schrieb am 3.12. 2005 um 11:49:00 Uhr zu

Zwergenweitwurf

Bewertung: 1 Punkt(e)

Moderne Zwerge sind leicht zu erkennen an ihren Truckermützen und den in die Socken gesteckten Hosen. Schubkarren haben sie nur selten und wenn, dann meist im Zusammenhang mit Strafarbeit für inspirationsloses Gekrakel an Häuserwänden.

Sie sind handlich und lassen sich ohne Hilfsmittel gut überall hin werfen.

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