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gerichteter Graf schrieb am 26.5. 2010 um 11:51:43 Uhr über

Diskothek

Der Türsteher lässt dich nicht rein?
Kein Problem, nach den Gesetzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (ach, wie lieben wir unsere weisen und klugen Politiker doch wegen sowas) kannst du dich reinklagen. Selbst wenn du dumm, hässlich oder einfach nur verstörend verpeilt bist, hast du damit diesen juristischen Anspruch auf gleichbehandlung mit einer Person, die Klug, gutaussehend und over-Checkamäßig ist.

Das gilt natürlich nicht, wenn du »voluminös« bist, da hat die Gesetzgebung momentan eine Lücke, hab ich mir sagen lassen.


Ich bin sicher, es wird den Tänzern sehr gut gefallen, wenn da bald die Massen an Leuten kommen, die sich reingeklagt haben...


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