Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) |
4, davon 3 (75,00%)
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Siehe auch: positiv bewertete Texte
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Der erste Text |
am 6.7. 2007 um 23:32:15 Uhr schrieb jetztaba
über Rechtswesen |
Der neuste Text |
am 1.3. 2010 um 22:21:49 Uhr schrieb wauz
über Rechtswesen |
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Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Rechtswesen«
AIF schrieb am 7.7. 2007 um 11:41:21 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Zur großen Gattung der Rechtswesen zählen die Arten
Richter, Staatsanwalt, Notar, Rechtsanwalt
(mit den Unterarten Justiziar, Scheidungsanwalt,
Verteidiger und Winkeladvokat) und Rechtspfleger.
Insgesamm kann man sagen, man ist besser dran,
wenn man mit keiner Art von Rechtswesen zu tun
hat da selbst bei einer kurzen Begegnung oft
schon große Löcher in den Geldbeutel gefressen
werden, wenn nicht schlimmeres.
Ob Schiedsrichter zur Gattung der Rechtswesen zu
rechnen sind, ist nicht endgültig geklärt.
Angesichts ihrer Beliebtheit bei ihrer Klientel,
ihrer überraschenden Freizügigkeit bezüglich der
Regelauslegung und der Interpretation von
Tatsachen und ihrer bekannten Unbestechlichkeit
spricht aber vieles dafür.
gerichteter Graf schrieb am 1.3. 2010 um 22:19:54 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Die Erforschung des Rechtswesens ist Aufgabe vielmehr der Ethnologen als der Juristen. Wieviele wilde Bräuche, Obligatorien und Details gibt es, die durch die Brille der höchsten Abstraktion gesehen natürlich in den Hintergrund flüchten müssen, wieviele letztlich nicht klar wiederzugebenden Eindrücke, die den Prozess zwar beeinflussen werden, die aber vor der Klarheit reiner begrifflicher Werkzeuge verschwimmen?
Ich vermute oder vielmehr spekuliere, dass man finden wird, das Rechtswesen sei vielmehr Amalgam des Lebens der Völker für die das Recht gilt als Ausdruck des Willens der Gesetzgeber, die da nachgeordnet sein werden und stets nur nachfolgen. Das sieht man heute schon sehr klar: Erst kam das Netz (das Web, in dem auch Sie sich grade aufhalten!), dann die Moral, das Recht des Netzes. Und zumeinst nicht durch Verordnung oder gar Recht, sondern durch Richterschluss und -urteil.