Prozessakten
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Landeshauptstadt M*
- Der Oberbürgermeister -
Herrn DasGift
****-*****-***. *
***** M*
Verwarnung
wegen einer Ordnungswidrigkeit (§ 56 OWiG)
Sehr geehrter Herr DasGift,
Nach unseren Feststellungen haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:
Sie haben es unterlassen, für sich bei der Stadt M* einen Personalausweis ausstellen zu lassen. Ihr Ausweis war bereits seit dem 21.07.2004 ungültig. Eine Neubeantragung erfolgte erst am 25.01.2005.
Somit waren Sie in der Zeit vom 21.07.2004 bis 24.01.2005 nicht im Besitz gültiger Ausweisdokumente.
Beweismittel: amtliche Wahrnehmung
Ordnungswidrig handelt, wer:
es unterlässt, einen Personalausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist ... etc. pp.
Antwort:
An das:
Ordnungsamt und Bürgerservice
Bürgerbüro Nord
******* ***. **
***** M*
Betr.: Anhörung zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren
Bezug: Ihr Schreiben vom 09.02.2005; Ihr Zeichen: **.**-BB-Nord
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihren gegen meine Person gerichteten Vorwurf des Verstoßes gegen §§ 1 Abs. 1, 5. Abs. 1 Ziff. 1 des PauswG möchte ich die Maßgabe der Rechtsbehelfsbelehrung wahrnehmen und mich hiermit zum Sachverhalt äußern.
Es ist durchaus richtig, dass ich versehentlich das Ablaufdatum meines Personalausweises übersehen habe und erst mit der freundlichen Erinnerung der Stadt M* in einem Flugblatt für alle Haushalte daraufhingewiesen worden bin, das Ablaufdatum meines Personalausweises zu überprüfen. Ich sehe den Grund für dieses Versäumnis darin, dass ich den Ausweise seit 1999 zu keiner einzigen Gelegenheit benötigt habe, nicht einmal bei polizeilichen Verkehrskontrollen. Zu anderen Gelegenheiten, die meine zweifelsfreie Identifizierung nötig machten, ist ohnehin die Vorlage der Geburtsurkunde verlangt worden. Die schlichte Ursache meiner versehentlich begangenen Ordnungswidrigkeit ist also die Tatsache, das der Personalausweis von mir nicht „benötigt“ worden ist, da niemand Interesse an dem Ausweis gehabt hatte, daher habe ich anscheinend vergessen, den Personalausweis aktuell zu halten.
Ich komme nicht umhin, dieses Delikt reumütig einzusehen und bitte bei der Bemessung des Bußgeldes meine persönliche finanzielle Situation zu berücksichtigen, da ich derzeit als Student an meiner Abschlussprüfung arbeite und über kein Einkommen verfüge. Zudem bin ich im Zweifel darüber, ob eine diesbezügliche Bestrafung denjenigen erzieherischen Wert aufweist, auf den sie offenbar abzielen soll, schließlich bin ich erst aller Voraussicht nach wieder in 10 Jahren dazu aufgefordert, den abgelaufenen Ausweis zu aktualisieren. Abschließend möchte ich Sie bitten, mich darüber zu informieren, welche Möglichkeiten bestehen, die Geldstrafe ersatzweise in eine Ordnungshaft zu überführen.
Mit freundlichen Grüßen,
DasGift