Meinungsfreiheit
Bewertung: 5 Punkt(e)wird doch weit überschätzt, wenn man bedenkt, dass die meisten ja gar keine eigene Meinung haben, sondern nur anderen nachplappern.
Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) | 111, davon 108 (97,30%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 30 positiv bewertete (27,03%) |
Durchschnittliche Textlänge | 228 Zeichen |
Durchschnittliche Bewertung | 0,144 Punkte, 59 Texte unbewertet. Siehe auch: positiv bewertete Texte |
Der erste Text | am 28.11. 2001 um 15:41:09 Uhr schrieb ein vorrübergehender Name über Meinungsfreiheit |
Der neuste Text | am 24.3. 2024 um 19:59:02 Uhr schrieb Pampf über Meinungsfreiheit |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 59) |
am 16.5. 2011 um 19:54:39 Uhr schrieb
am 30.6. 2018 um 10:42:41 Uhr schrieb
am 26.9. 2015 um 20:02:50 Uhr schrieb |
wird doch weit überschätzt, wenn man bedenkt, dass die meisten ja gar keine eigene Meinung haben, sondern nur anderen nachplappern.
»Ich bin nicht deiner Meinung, aber ich werde mich jederzeit dafür einsetzen, dass Du sie sagen darfst!«
Rosa Luxemburg
Die Meinungsfreiheit endet exakt dort, wo die Freiheit, die Rechte, die Unversehrtheit und die Würde anderer in Frage gestellt werden. Also zum Beispiel bei den Prügel-Elaboraten der kranken Individuen Richter/Zuber und Pädo-Jenny, wobei letztere(r) vermutlich auch nur ein Klon eines der beiden ist.
(1) Wer es unternimmt, den Gedanken der unveräusserlichen Menschenrechte als Grundlage menschlicher Gesellschaft schlechthin, der zur ihrem Schutze und Verbreitung errichteten Einrichtungen und deren Amtsträger und Befürworter in einer Weise, die den öffentlichen Frieden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beeinträchtigen geeignet ist, herabzuwürdigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
(2)Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von 1 Jahr bis 5 Jahren Freiheitsstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor
a) bei der Leugnung der Gleichheit aller Menschen hinsichtlich ihres Geschlechtes, der geschlechtlichen Orientierung oder Identität, der Rasse, Hautfarbe, Alter, Jugend oder aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung;
b) wenn von der Herabwürdigung Einrichtungen oder deren Teilgliederungen der parlamentarischen Demokratie, des demokratischen Rechts- und Sozialstaates oder deren Angehörige betroffen sind oder nach dem Willen des Täters betroffen werden sollen;
c) die Herabwürdigung nach dem Willen des Täters unter Mißbrauch der Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit in einem öffentlich zugänglichen Medium erfolgt oder erfolgen soll, vor einer versammelten Menschenmenge oder gegenüber Personen, die zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt sind.
(4) In minder schweren Fällen kann das Gericht von der Strafe absehen oder das Strafmaß ermässigen. Ein minder schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn
a) die Tatbegehung gegenüber Personen erfolgt, die zur Wahrung des Berufsgeheimnisses berechtigt und verpflichtet sind;
b) der Täter unmittelbar nach der Tatbegehung tätige Reue zeigt, und die Folgen seiner Tat durch öffentliches Bekenntnis zu den unveräusserlichen Menschenrechten zu mildern sucht;
c) die Tatbegehung fahrlässig erfolgt.
Vor einigen Jahren war es ein ständiges Thema, daß es eine Frauenquote in den Aufsichtsräten der an der Deutschen Börse notierten Unternehmen geben solle. Alle Welt redete und schrieb sich den Mund bzw die Fingerspitzen franselig darüber. Ich habe eine Zeitlang in allen Plattformen, auf denen ich damals aktiv gewesen war, die entsprechenden Schreiberlinge, die sich fast ausnahmslos für eine solche Quote aussprachen, befragt, was denn die wichtigste Aufgabe des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft sei. Kein einziger wußte es - es ist die Bestellung und Abberufung des Vorstands. Keiner wußte, was ein Aufsichtsrat eigentlich tut, aber jeder wußte, wie er zusammengesetzt sein soll. Das ist real existierende Demokratie !
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