Meinungsfreiheit
Bewertung: 7 Punkt(e)
»Ich bin nicht deiner Meinung, aber ich werde mich jederzeit dafür einsetzen, dass Du sie sagen darfst!«
Rosa Luxemburg
Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) | 111, davon 108 (97,30%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 30 positiv bewertete (27,03%) |
Durchschnittliche Textlänge | 228 Zeichen |
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Der erste Text | am 28.11. 2001 um 15:41:09 Uhr schrieb ein vorrübergehender Name über Meinungsfreiheit |
Der neuste Text | am 24.3. 2024 um 19:59:02 Uhr schrieb Pampf über Meinungsfreiheit |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 59) |
am 13.9. 2009 um 17:32:04 Uhr schrieb
am 30.6. 2018 um 10:46:42 Uhr schrieb
am 1.3. 2003 um 17:56:11 Uhr schrieb |
»Ich bin nicht deiner Meinung, aber ich werde mich jederzeit dafür einsetzen, dass Du sie sagen darfst!«
Rosa Luxemburg
wird doch weit überschätzt, wenn man bedenkt, dass die meisten ja gar keine eigene Meinung haben, sondern nur anderen nachplappern.
(1) Wer es unternimmt, den Gedanken der unveräusserlichen Menschenrechte als Grundlage menschlicher Gesellschaft schlechthin, der zur ihrem Schutze und Verbreitung errichteten Einrichtungen und deren Amtsträger und Befürworter in einer Weise, die den öffentlichen Frieden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beeinträchtigen geeignet ist, herabzuwürdigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
(2)Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von 1 Jahr bis 5 Jahren Freiheitsstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor
a) bei der Leugnung der Gleichheit aller Menschen hinsichtlich ihres Geschlechtes, der geschlechtlichen Orientierung oder Identität, der Rasse, Hautfarbe, Alter, Jugend oder aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung;
b) wenn von der Herabwürdigung Einrichtungen oder deren Teilgliederungen der parlamentarischen Demokratie, des demokratischen Rechts- und Sozialstaates oder deren Angehörige betroffen sind oder nach dem Willen des Täters betroffen werden sollen;
c) die Herabwürdigung nach dem Willen des Täters unter Mißbrauch der Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit in einem öffentlich zugänglichen Medium erfolgt oder erfolgen soll, vor einer versammelten Menschenmenge oder gegenüber Personen, die zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt sind.
(4) In minder schweren Fällen kann das Gericht von der Strafe absehen oder das Strafmaß ermässigen. Ein minder schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn
a) die Tatbegehung gegenüber Personen erfolgt, die zur Wahrung des Berufsgeheimnisses berechtigt und verpflichtet sind;
b) der Täter unmittelbar nach der Tatbegehung tätige Reue zeigt, und die Folgen seiner Tat durch öffentliches Bekenntnis zu den unveräusserlichen Menschenrechten zu mildern sucht;
c) die Tatbegehung fahrlässig erfolgt.
Hahaha. Selten so gelacht. Ausgerechnet Christine schreibt über Meinungsfreiheit. Dieselbe Christine, die früher bei der Stasi ne ganz große Nummer war. Wie schäbig!
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Christine schrieb am 14.3. 2017 um 13:04:53 Uhr über
Meinungsfreiheit
Hass ist strafbar. Bin gespannt wie HeikoMaas scannt und skaliert. Einstieg wäre dann das Bewerten von Atemtiefe und Stimmfärbung. Huch, wird mir heute wieder spontan. Der Böhmermann ist tatsächlich staatstragend. Dass der Maas noch nicht verlinkt ist und stattdessen nur ein Verweis auf Maastricht kommt, ist eklig.
Die Meinungsfreiheit ist das unveräusserliche Grund- und Menschenrecht, seiner begeisterten Zustimmung zur totalen Diktatur der Bonzen in jeder nur erdenklichen Art und Weise Ausdruck zu verleihen.
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