Meinungsfreiheit
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»Ich bin nicht deiner Meinung, aber ich werde mich jederzeit dafür einsetzen, dass Du sie sagen darfst!«
Rosa Luxemburg
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Der erste Text | am 28.11. 2001 um 15:41:09 Uhr schrieb ein vorrübergehender Name über Meinungsfreiheit |
Der neuste Text | am 24.3. 2024 um 19:59:02 Uhr schrieb Pampf über Meinungsfreiheit |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 59) |
am 15.3. 2023 um 13:17:55 Uhr schrieb
am 21.1. 2012 um 00:45:17 Uhr schrieb
am 10.4. 2013 um 13:16:37 Uhr schrieb |
»Ich bin nicht deiner Meinung, aber ich werde mich jederzeit dafür einsetzen, dass Du sie sagen darfst!«
Rosa Luxemburg
Vor einigen Jahren war es ein ständiges Thema, daß es eine Frauenquote in den Aufsichtsräten der an der Deutschen Börse notierten Unternehmen geben solle. Alle Welt redete und schrieb sich den Mund bzw die Fingerspitzen franselig darüber. Ich habe eine Zeitlang in allen Plattformen, auf denen ich damals aktiv gewesen war, die entsprechenden Schreiberlinge, die sich fast ausnahmslos für eine solche Quote aussprachen, befragt, was denn die wichtigste Aufgabe des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft sei. Kein einziger wußte es - es ist die Bestellung und Abberufung des Vorstands. Keiner wußte, was ein Aufsichtsrat eigentlich tut, aber jeder wußte, wie er zusammengesetzt sein soll. Das ist real existierende Demokratie !
(1) Wer es unternimmt, den Gedanken der unveräusserlichen Menschenrechte als Grundlage menschlicher Gesellschaft schlechthin, der zur ihrem Schutze und Verbreitung errichteten Einrichtungen und deren Amtsträger und Befürworter in einer Weise, die den öffentlichen Frieden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beeinträchtigen geeignet ist, herabzuwürdigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
(2)Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von 1 Jahr bis 5 Jahren Freiheitsstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor
a) bei der Leugnung der Gleichheit aller Menschen hinsichtlich ihres Geschlechtes, der geschlechtlichen Orientierung oder Identität, der Rasse, Hautfarbe, Alter, Jugend oder aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung;
b) wenn von der Herabwürdigung Einrichtungen oder deren Teilgliederungen der parlamentarischen Demokratie, des demokratischen Rechts- und Sozialstaates oder deren Angehörige betroffen sind oder nach dem Willen des Täters betroffen werden sollen;
c) die Herabwürdigung nach dem Willen des Täters unter Mißbrauch der Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit in einem öffentlich zugänglichen Medium erfolgt oder erfolgen soll, vor einer versammelten Menschenmenge oder gegenüber Personen, die zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt sind.
(4) In minder schweren Fällen kann das Gericht von der Strafe absehen oder das Strafmaß ermässigen. Ein minder schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn
a) die Tatbegehung gegenüber Personen erfolgt, die zur Wahrung des Berufsgeheimnisses berechtigt und verpflichtet sind;
b) der Täter unmittelbar nach der Tatbegehung tätige Reue zeigt, und die Folgen seiner Tat durch öffentliches Bekenntnis zu den unveräusserlichen Menschenrechten zu mildern sucht;
c) die Tatbegehung fahrlässig erfolgt.
Meinungsfreiheit findet auf der Straße statt. Da darf sich in Wort, Schrift und Bild jeder frei äußern.
Wer in meiner Gaststube andere Gäste mit Geschwätz belästigt und sich dann auch noch auf die Meinungsfreiheit beruft, findet sich gleich drauf auf der Straße wieder. Da hat er sie, die Meinungsfreiheit.
Es darf auch jeder allen Unsinn drucken, den er drucken mag. Diese Erzeugnisse kann er dann an den Mann bringen. Auf der Straße, versteht sich.
Auch im Internet gibt es Meinungsfreiheit. Jeder kann seine Meinung frei äußern. Auf seiner eigenen Website. Wer meint, anderer Leute Gästebücher, Blogs, Kommentarseiten oder Chats vollmüllen zu dürfen, der irrt.
wird doch weit überschätzt, wenn man bedenkt, dass die meisten ja gar keine eigene Meinung haben, sondern nur anderen nachplappern.
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