Hexenhammer
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Der Hexenhammer (lat. »malleus maleficarum«) wurde 1487 von den Dominikanern Jakob Sprenger und Heinrich Institoris publiziert.
Er beinhaltet neben der Auflistung der Hexenverbrechen auch genaueste Anweisungen zur Durchführung von Hexenprozessen, mitsamt eines Fragenkatalogs, der bei Verhören vermeintlicher Hexen angewendet werden konnte. Die Autoren beabsichtigten, mit ihrem Werk eine einheitliche Richtschnur für das Erkennen von Hexen und das Abhalten von Hexenprozessen zu liefern. Daß ihnen das gelang, macht seine Benutzung über 200 Jahre lang mit fast 30 Auflagen in verschiedensten Sprachen deutlich.