Hausgenosse
Bewertung: 1 Punkt(e)Ein sog. »Hausgenosse« ist ein, dem Ostblock abstammmender, meist russischsprachiger Mitbewohner, wenn sich der Begriff auf eine Person bezieht. Ein Reihenhaus mit identschem Nebenbau würde, angenommen es wäre des sprachlichen Ausdrucks fähig, seinen Nebenbau als solchen bezeichnen. Umgangssprachlich bedeutet »Hausgenosse« allerdings eher folgendes: Ein menschlicher oder tierischer (oder Inseklicher) [oder geistkörperlicher] Lebensmitbestreiter, der sich regelmässig in unmittelbarer Nähe der hausgenossenschaftsgeniessenden Person befindet. Ein anzatzweises Vorhandensein zum Begriff »Mitbewohner« drängt sich auf. Der Hausgenosse hat auch immer einen eben solchen. Allein ist er nicht existent; hebt sein Dasein praktisch durch Nicht-Bestätigung einer genossenschaftlichen Person auf. Der Hausgenosse allein ist folglich keine reale Person.