Gewaltmonopol
Bewertung: 5 Punkt(e)Die Notwendigkeit kriminellen Verhaltens zeigt sich aus jeder Lebenslage anders. Das geht über juvenile Mutproben, die Beschaffung studentischen Lehrmaterials oder der zum Wohlbefinden notwendigen Suchtmittel, den einfachen bis verschärften Steuerbeschiß bis zur physischen Abstrafung unbeliebter Mitmenschen. Bei letzterem Punkt beharrt der Staat (prinzipiell nicht ohne Grund) auf einem Gewaltmonopol. Da es keine undo–Funktion für Mord und Totschlag gibt. Wird dieses Gewaltmonopol mißbräuchlich verwendet, tritt jedoch die Notwehrregelung in Kraft.