Blöde-Namen
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Wenn man mit einem richtig blöden Namen geschlagen ist, darf man den ändern lassen. Das kann zu Komplikationen führen.
Vor vielen Jahren hatte eine administrativ tätige Freundin einen Kunden am Telefon. Sie hätte ihn unter seinem alten Namen angeschrieben, er hätte die Unterlagen unter seinem neuen längst eingereicht. Der neue Name laute Blühduhn. Sie schaute nach, richtig, das Zeug war da.
Sie: »Jetzt brauch ich den alten Namen, um mein Anschreiben raus suchen zu können. Sonst kriegen Sie ewig Mahnungen deswegen.«
Er: »Nein, den sag ich nicht, der war zu blöd.«
Sie: »Aber wenn ich nicht weiß, wie Sie früher hießen, finde ich mein sinnloses Anschreiben ja nicht.«
Er: »Ich kann Ihnen den Namen nicht sagen. Sie werden sonst lachen.«
Sie: »Aber nein, über so was doch nicht. Bitte. Ich kann die Mahnungen sonst nicht stoppen.«
Er: »Also Sie versprechen, nicht zu lachen?«
Sie: »Großes Ehrenwort.«
Er, sehr leise: »Blödhuhn.«
Sie (hält verzweifelt den Hörer zu): »Hrchrmpfmpfchrmpf!«
Ganz zufrieden war der Kunde damit nicht.