Amtsführung
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Die Amtsführung eines politischen Beamten, wie es z.B. ein Landrat oder der Ministerpräsident eines Bundeslandes ist, aber auch Beamte mit politischer Bedeutung, wie Abteilungsleiter einer öffentlichen Verwaltung, ist grundsätzlich von öffentlichem Interesse und darf daher jederzeit vom Bürger und der Presse diskutiert und kritisiert werden. Dies garantiert die grundgesetzlich festgelegte Meinungsfreiheit.
Jeder, der das nicht ertragen kann, ist für ein solches Amt nicht geeignet.
Das hat schon Franz »Josef« Strauß in der sogenannten SPIEGEL-Affäre lernen müssen und das muss jetzt das kleine Lichtlein VolkerUllrich, der Leiter des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg, auch lernen.