>versenden | >diskutieren | >Permalink 
urgs, am 2.2. 2013 um 21:07:23 Uhr
Amtsführung

Die Amtsführung eines politischen Beamten, wie es z.B. ein Landrat oder der Ministerpräsident eines Bundeslandes ist, aber auch Beamte mit politischer Bedeutung, wie Abteilungsleiter einer öffentlichen Verwaltung, ist grundsätzlich von öffentlichem Interesse und darf daher jederzeit vom Bürger und der Presse diskutiert und kritisiert werden. Dies garantiert die grundgesetzlich festgelegte Meinungsfreiheit.
Jeder, der das nicht ertragen kann, ist für ein solches Amt nicht geeignet.
Das hat schon Franz »Josef« Strauß in der sogenannten SPIEGEL-Affäre lernen müssen und das muss jetzt das kleine Lichtlein VolkerUllrich, der Leiter des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg, auch lernen.



   User-Bewertung: +1

Bewerte die Texte in der Datenbank des Assoziations-Blasters!

Hiermit wurden Dir 1 Bewertungspunkte zugeteilt. Wenn Dir ein Text unterkommt, der Dir nicht gefällt, drücke den Minus-Knopf, findest Du einen Text, der Dir gefällt, drücke den Plus-Knopf. Jede Bewertung verbraucht einen Deiner Bewertungspunkte.

Damit Deine Bewertungs-Punkte erhalten bleiben, muss ein Cookie auf Deinem Computer abgelegt werden. Bitte wähle, ob der Cookie für vier Monate oder nur für eine Woche gespeichert werden soll:

Mehr Informationen über das Bewertungssystem
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | Hilfe | Startseite