Abendprogramm
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”Die Arschficker mit schwenkbaren Hoden” nennt Holzbildhauer Günter Schumann eine seiner Skulpturen, die zwei miteinander kopulierende Polizisten zeigt. Das mag die Beamten nicht gerade erfreut haben – dagegen machen konnten sie nichts, denn laut Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes ist die Kunst frei. Zur Gerichtsverhandlung kam der Bildhauer per Auto mit Anhänger, darauf fest gezurrt die umstrittene ”Arschficker”-Skulptur – und parkte auch noch genau vor dem Haupteingang des Schweriner Amtsgerichts.
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