Die verwettweitung der Behördenherrschaft Lehrbuchabschnitt 2 33
mir. Da sie den tatsächlichen Vater als behördlich anerkannten6 Vater eingetragen haben wollte, mussten wir uns scheiden lassen. Wir dachten, das geht leicht, weil wir uns nicht gestritten hatten und sowieso so bettelarm waren, dass es nichts zu teilen gab. Dem war leider nicht so. Sie musste eineu Anwalt nehmen, ich musste einen Anwalt nehmen, ein Richter musste selbstverständlich auch beschäftigt werden. Wir mussten 3.000 DM zahlen und die Sache war erledigt.
Dachten wir. Als das Kind da war, ging sie zur Standesbehörde und wollte der Tochter den Namen des Vaters geben (den Sippennamen' selbstverständlich, nicht den Vornamen). Sie erwähnte mich gar nicht, aber wenn es darum geht, Hindernisse zu finden, sind Behördenange-
stellte' doch plötzlich schlau. Er wusste bald, dass sie 9 Monate zuvor, als
das Kind gezeugt worden war, noch verheiratet gewesen war. Und da gibt
es keinen Ausweg: Die Tochter musste meinen Namen tragen.
Es wär ein Leichtes gewesen, die Schwierigkeit zu beseitigen: Mutter,
Vater und ehemaliger Ehemann hätten gemeinsam hingehen, feierlich er-
läutern und unterzeichnen können, dass nicht der ehemalige Ehemann,
ettweitUNgl sondern der Freund der Vater ist, und Tupfen9. Aber das geht selbstver-
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ORDeNheRRScha ständlich nicht. Ich musste das Kind anzeigen, dass es ungebührlicher-
chnitt 2 weise meinen Namen trägt. So eine Geschichte beschäftigt wieder 1 Rich-
ter und 2 Anwälte. Ich war aber weg, irgendwo im
hierzulande Belege und Fragebögen unterzeichnen muss, sprungbeuteltierländischen"' Busch, und habe eine Vollmacht für mein
n sich die Leute, die mich dazu auffordern, für die deutsche Weib hinterlassen, damit sie mich vertreten kann. So kam es zur Gerichts-
rschaft. ja, sie ist nicht so ganz einfach, die deutsche Behör- verhandlung, sie hatte keine Kleinkindachtgeberin' 1 und ging mit dem
und verglichen mit der angelsächsischen Behördenherr- Kind hin. Sie klagte dann in meinem Namen das Kind an, das auf ihrem
schon ganz schön schlimm. Aber unter der fussballländi- Schoß lag, ungebührlicherweise meinen Namen zu tragen.
enherrschaft leidet man noch mehr. Noch mehr leidet man Das war dann keine schlimme Angelegenheit 12 mehr. Das Kind durfte
ein gefundenes Fressen für Leidgeniesser4), wenn man meinen Namen nicht mehr tragen. Und dann war's doch noch eine
it der deutschen und der fussballländischen Behördenherr- schlimme Angelegenheit, weil das nicht hiess, dass das Kind den Namen
haben muss. Man gerät zwischen die Stühle und Stühle ken- des Vaters tragen durfte. Das ist eine andere Geschichte, ein anderes Vereid mit Eiern. fahren. Wieder mussten 2 Anwälte und 1 Richter her. Dann haben wir
es Weib und ich waren 7 Jahre verheiratet. Wir verstanden
ismäßig gut, aber nach 7 Jahren hält das kein Mensch mehr 1 globalisirung - globalisation - globa- 7 familie-nam
och immer den anderen Kerl oder das andere Weib, die man lizasion 8 (statale) functionaris
r etwas besser kennen lernen wollte. Und noch ein Hindernis: 2 burocratie 9 punct - point
tens iooo oder io ooo Tausendlangmaß' von ihr entfernt. So 3 brasileiro/brasilico 10 australian/australico
4 masokisten - masokistis - mazokistis 11 baby-sitta - bebi-sita
uns, blieben ansonsten verheiratet und gute Freunde. 5 kilometers 12 afere
s aber wurde sie schwanger, selbstverständlich nicht von 6 oficiale
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