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Waldemar, am 9.6. 2022 um 17:08:41 Uhr
Zensus

Noch als Schüler wurde mein Opa als Volkszähler verpflichtet. Er erzählt immer, dass bereits damals der Staat dabei seine Bürger beschissen hat.

So sollten die befragten Personen den Volkszählern ihre Fragebögen in verschlossenen Umschlägen übergeben, wenn sie ihre Daten diesen nicht kundtun wollten.
Gleichzeitig sollten aber die Volkszähler zur Vorauswertung Listen erstellen, in denen die Basisdaten aller von ihnen besuchten Bürger enthalten sind. Ein Widerspruch, den der entsprechende »Oberzähler« (das war der Lehrer der zählenden Schüler) auf äußerst elegante Weise gelöst hat: Er hat den Umschlag kurzerhand geöffnet und den Inhalt dem Schüler zur Auswertung gegeben.

Nein, das war kein eigenmächtiges Handeln des Lehrers sondern im gesamtsystem so vorgesehen. Verfahren, in denen der Oberlehrer/-zähler die Bögen der Schüler hätte ergenzen können, gab es nicht.


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