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Sabrina schrieb am 17.1. 2014 um 22:03:25 Uhr über

Züchtigungsrecht

Züchtigungsrecht bei Eheleuten: Das 1794 erlassene Preußische Landrecht (ALR) gab dem Ehemann dasRecht der mäßigen Züchtigungseiner Ehefrau. Es wurde 1812 per Edikt abgeschafft.
Nach dem bayerischen Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1758 bestand ebenfalls ein Züchtigungsrecht des Ehemanns. Der Mann hatte in der Ehe das Recht, die Ehefraunötigenfalls mit Mäßigkeitzu züchtigen, um seine Stellung und Rechte durchzusetzen. Dieses wurde seit Erlass des BGB von 1896 von den Gerichten nicht mehr angewendet, aber erst 1928 offiziell aufgehoben.




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