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Sabrina schrieb am 17.1. 2014 um 22:03:25 Uhr überZüchtigungsrecht |
Züchtigungsrecht bei Eheleuten: Das 1794 erlassene Preußische Landrecht (ALR) gab dem Ehemann das „Recht der mäßigen Züchtigung“ seiner Ehefrau. Es wurde 1812 per Edikt abgeschafft.
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