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Baumhaus schrieb am 18.4. 2010 um 20:40:39 Uhr über

Winterdienst

Nur mal so hypothetisch, also, angenommen, der Vulkan, der Eyjafjallajökull, stieße noch lange unentwegt und noch viel mehr Asche aus, die samt und sonders über west-, mittel- und osteuropäischem Himmel verteilt und irgendwann wie Schnee herunterrieseln würde, so daß sich auf den Straßen und Häusern und Autos und Bäumen ein Belag bilden würde, wie Schnee eben, auf dem man auch ausrutschen könnte: Wäre dann der Eigentümer eines Grundstücks in der Pflicht, zu räumen oder zu streuen?


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