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baumhaus schrieb am 6.10. 2012 um 17:49:21 Uhr überUrheberrechtsabgabe |
Bedeutet nicht etwa, daß man irgendwelche Rechte abtritt. Das wäre nämlich dann ein Urheberrechtsabtritt. Wobei ein Abtritt wieder was ganz anderes ist. Nee, kein Abtreter. Und der Abtreter ist auch keiner, der abtritt. Wer abtritt, ist mal angetreten. Manchmal auch widerrechtlich. Aber dabei muß er nicht zwangsläufig auch Urheber sein. Und der Urheber, der hebt nichts. Der hat gehoben, nämlich ein Werk aus dem Nichts - er ist also ein Schöpfer. Nicht DER Schöpfer, sondern ein Schöpfer. Ein Schöpfer, an den etwas abgegeben werden muß, damit er weiter schöpfen kann. Was das alles mit Fotokopierern und DVD-Brennern zutun hat, erfahren Sie in der nächsten Folge. |
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