>Info zum Stichwort Totgeburt | >diskutieren | >Permalink 
prediger schrieb am 18.1. 2007 um 10:14:59 Uhr über

Totgeburt

Eine Totgeburt liegt vor, wenn das geborene Kind mindestens 500 g wiegt und im Mutterleib (intrauterin) oder während der Geburt verstorben ist. Eine Totgeburt ist meldepflichtig. Die Mutter erhält für ihr totgeborenes Kind eine Geburtsurkunde und einen Totenschein.

Ein totgeborenes Kind unterliegt in allen deutschen Bundesländern der Bestattungspflicht.

Die Eltern haben das Recht, dem Kind den Namen der Mutter oder - bei Namensungleichheit - des Kindsvaters zu geben.

Totgeburten können unterschiedliche Ursachen haben, z.B. Infektionen, Fehlbildungen, Chromosomenbesonderheiten, Mangelversorgung, Schwangerschaftsabbruch z.B. aufgrund medizinischer Indikation nach einem positiven Befund bei Pränataldiagnostik, körperlicher Gewalt (Schläge in den Unterleib), psychosoziale Gründe wie z.B. Krieg, Stress usw..

Verstirbt ein Kind mit einem Geburtsgewicht von unter 500 g intrauterin oder unter der Geburt, nennt man dieses Ereignis Fehlgeburt



   User-Bewertung: /
Denke daran, dass alles was Du schreibst, automatisch von Suchmaschinen erfasst wird. Dein Text wird gefunden werden, also gib Dir ein bißchen Mühe.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Totgeburt«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Totgeburt« | Hilfe | Startseite 
0.0052 (0.0025, 0.0012) sek. –– 866326492