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Peterchen schrieb am 4.1. 2012 um 15:14:26 Uhr überStrafanstalt |
Wer Blastereiträge fälscht oder gefälschte Blastereiträge in Umlauf bringt oder gefälschte Blastereiträge als echt ausgibt oder so was ähnliches macht, der wird mit einem Lebenszeit verkürzenden Freiheitsentzug durch den Aufenthalt in der Strafanstalt (auch Blaster genannt) nicht unter fünf Minuten bestraft :) |
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