In Österreich wird seit 2003 eine Energiesteuer auf Steinkohle, Braunkohle, Koks und ähnliche Produkte erhoben[18] (Kohleabgabegesetz). Dabei werden jegliche Lieferung von Kohle, der Verbrauch von Kohle durch Kohlehändler oder Kohleerzeuger und der Verbrauch von selbst nach Österreich verbrachter Kohle besteuert. Nicht besteuert werden die Lieferung von Kohle an Kohlehändler zur Weiterlieferung (nicht steuerbar) sowie Kohle, die zur Erzeugung von Koks verwendet wird (Rohmaterial, Steuer am Koks); eine Steuerbefreiung im Wege der Rückvergütung (laut Energieabgabenvergütungsgesetz) besteht für Kohle, soweit sie zur Erzeugung von elektrischer Energie verwendet wird (nicht aber für thermische Energie), oder die nicht zum Verheizen oder als Treibstoffverwendet wird (nicht energetische Nutzung, etwa für Farbmittel).[19][20] Sie ist als Verbrauchssteuer konzipiert, mit Ausnahme des Imports nach Österreich, wo der Lieferer steuerpflichtig ist.[20][19]
Die Steuer beträgt 0,05 Euro je kg (50 €/Tonne).[19]
Die Abgabe für Kohle wurde – wie bisher nur für Mineralölerzeugnisse – als Mindestbesteuerung mit Inkrafttreten der EU-Energiesteuerrichtlinie eingeführt.[19] Die Ausnahme für die Stromgewinnung (Kohleverstromung), also Kraftwerksbetreiber, berücksichtigt die österreichische Energielieferungsituation, in der Kohlekraftwerke heute durchwegs nur mehr als Spitzenlastkraftwerke in Betrieb sind, und anderweitigen strengen Umweltbedingungen unterliegen. Da beispielsweise die Stahlproduktion in Österreich ebenfalls nur mehr in begrenztem Umfang stattfindet (und aufgrund der Umstellung auf Hochleistungs- und Spezialstähle schon großtechnisch vorgereinigt wird), ist die Steuer primär an Privathaushalte oder die Heizung öffentlicher Gebäude gerichtet, die meist über keinerlei Abgasreinigung verfügen. Damit soll die Umstellung auf erneuerbare Energien in der Heiztechnik gefördert werden.
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