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mcnep schrieb am 28.6. 2008 um 07:52:15 Uhr über

Sexheftchen

Bis in die 70er, 80er Jahre* hinein war es an Sexshops angeschlossenen Pornokinos verboten, regulären Eintritt zu nehmen, das wird mit dem damals noch existierenden Kuppeleiparagraphen oder ähnlichem zu tun gehabt haben. Man behalf sich wie folgt: Herren, die der Vorführung eines erotischen Films mit Teilnahmemöglichkeit an einer Masturbationsveranstaltung beiwohnen wollten, durften dies kostenlos, allerdings nach dem Kauf eines Magazins (oder sonstigen Artikels) im Wert eines bestimmten Betrags. Die Pornosammlungen K.s und meines Vaters sind mehrheitlich auf diesem Wege zusammengekommen. Als ich gegen Ende der 90er, selten genug, solche Läden zu betreten anfing, war diese Regelung bereits abgeschafft und man konnte, musste an der Kasse des Sexshops regulären Eintritt für das Handentspannungs-Kino bezahlen. Dafür ergibt oder ergab sich die gleichfalls skurrile Situation, dass der Verkauf von Magazinen, Filmen und Hygieneartikeln in solchen Läden des Sonntags verboten ist, und nur an diesem heiligen Tag nur der Eintritt in die meist hinterzimmerlich gelegenen Vorführräume gestattet ist.

* 'des letzten Jahrhunderts hinein' zu schreiben, werde ich mir vermutlich mein Lebtag nicht angewöhnen können, ich bin schließlich nicht Captain Future oder Lord Carnarvon, wovon sollte ich sonst reden, wenn ich die 80er meine?


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