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Fleischermeister schrieb am 13.9. 2010 um 15:25:46 Uhr über

Schinkenklopfen

Als Vorderschinken darf nach deutschem Lebensmittelrecht das ähnlich wie Schinken verarbeitete Fleisch der Schweineschulter bezeichnet werden. Ein Produkt mit Bezeichnung »Vorderschinken« muss auch Vorderschinken enthalten; die Bezeichnung »Deutsches Erzeugnis aus Vorderschinkenteilen« eines Produkts stellt eine irreführende Kennzeichnung dar, wenn es sich nicht um Vorderschinken handelt.


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