>Info zum Stichwort Ruhezeit | >diskutieren | >Permalink |
DaDa schrieb am 16.5. 2008 um 15:22:02 Uhr überRuhezeit |
§ 5 Abs. 1 ArbZG schreibt vor, dass den Arbeitnehmern nach Beendigung der Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren ist.
|
User-Bewertung: / |
Denke daran, dass alles was Du schreibst, automatisch von Suchmaschinen erfasst wird. Dein Text wird gefunden werden, also gib Dir ein bißchen Mühe. |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Ruhezeit« | Hilfe | Startseite | |
0.0036 (0.0012, 0.0011) sek. 857421357 |