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Pater Paul Pius, am 10.2. 2015 um 16:41:18 Uhr
Kirchenrecht

Das da unten hat schon 2002 ein gewisser Hubert zum Thema »Erziehung« geschrieben. Da dachte man noch, der sei vielleicht ein bisschen pädophil, in jedem Fall aber von vorgestern.

Aber nein, jetzt hat es Papst Franziskus höchstpersönlich bestätigt. Alles ok, solange es keine Schläge ins Gesicht gibt. Das werde ich mir hier bei uns im katholischen Internat zu Herzen nehmen. Auf den Arsch werden es die frechen Jungs jetzt jedenfalls wieder öfters bekommen: kräftig aber mit Würde. Ob das Ärger geben wird? Wohl kaum, denn hier gilt ja das Kirchenrecht.

Das Leben ist schön. Endlich wieder.

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Hubert schrieb am 28.11. 2002 um 17:23:45 Uhr über
Erziehung
Erziehung besteht aus Lob und aus Strafe. Bei Lob ist die Sache weniger schwierig, weil man den Lob mit kleinen oder größeren Geschenken unterstreicht. Bei der Strafe reicht der Bogen von Verboten bis hin zu schärferen Maßnahmen. Einem Kind kann man durchaus gelegentlich einen Klaps auf den Po geben. Und bei einem Bub, der 12-15 Jahre alt ist reicht oftmals Schimpfen nicht aus, da sollte man ihn übers Knie legen und den Po versohlen. Bei schlimmen Vergehen auch auf den nackten Po, denn wenn er eine dickere Jean oder eine Lederhose anhat, spürt er sonst fast nichts.





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