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mcnep, am 6.11. 2008 um 17:17:16 Uhr
aufregender

Aufruhr (Seditio, Tumultus, Rebellio), im weitesten Sinne jedes eigenmächtige offene Auftreten mehrerer Unterthanen wider die bestehende Obrigkeit, um wider den kundgegebenen Willen ihrer Organe eigene willkürliche Forderungen durchzusetzen. Durch den letzteren Zweck unterscheidet sich der Aufruhr namentlich von dem bloßen Auflauf, der schon dann vorhanden ist, wenn eine Menschenmenge ohne obrigkeitliche Erlaubniß in lärmender oder sonst aufregender Weise an einem öffentlichen Orte zusammenläuft. Der Auflauf ruft in der Regel nur polizeiliche Maßnahmen hervor und tritt höchstens dann in das Gebiet crimineller Strafbarkeit ein, wenn damit Ausbrüche brutaler Rohheit, Verletzungen der öffentlichen Sittlichkeit etc. verbunden sind, oder die Theilnehmer nach erfolgter mehrmaliger Aufforderung von Seiten der Beamten der Sicherheitspolizei sich nicht entfernt haben; der Aufruhr dagegen ist immer ein Criminalverbrechen. Derselbe kann wegen der besondern Richtung seines Zweckes, insofern er auf Umsturz der ganzen Staatsverfassung oder doch wesentlicher Theile desselben oder auf Beseitigung der Person des Regenten ausgeht, als eigentliches Majestätsverbrechen (Hochverrath etc.) erscheinen; soll die Obrigkeit aber, ohne die Integrität des Staates selbst anzugreifen, nur genöthigt werden, in irgend einem einzelnen Theile der Verwaltung eine besondere Verfügung zu erlassen od. zu unterlassen, so bildet der Aufruhr ein eigenes Verbrechen, Aufruhr im engern Sinne.

Pierer's Universal-Lexikon (1857)



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