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@ schrieb am 29.8. 2010 um 21:00:44 Uhr über

Folter


Die Territion (dt. Schreckung) bezeichnet das Zeigen der Folterinstrumente. Teilweise wurden den Angeklagten bzw. Verdächtigten die Folterwerkzeuge auch angelegt, aber ohne Schmerzen zu verursachen. Dies wurde häufig bei der Inquisition als Vorstufe der peinlichen Befragung benutzt. Teilweise wurden dort auch besonders grausam erscheinende Instrumente gezeigt, die in der Praxis nie zum Einsatz kamen, sondern einzig dem möglichst wirksamen Ängstigen des Verdächtigen dienten.

Mit der „Constitutio Criminalis Carolina“ (1532), dem Strafrechtskodex Karls V., wurde die „Schreckung“ bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Bestandteil der Strafrechtspflege.

Verwandte Themen [Bearbeiten]
Folter
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Kategorien: Strafrechtsgeschichte des Mittelalters | Folter | Strafrechtsgeschichte der Frühen Neuzeit


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