Die Patronage ist ein zentraler Begriff des Bonzismus. Sie bedeutet die Förderung unter- und nachgeordneter Personen durch einen Bonzen, durch die häufig auch die Initiation eines Menschen zum Bönzchen stattfindet. Klassisch ist die Ämterpatronage, durch die ein Bonze einen ihm untergebenen Apparat in seinem Sinne umzugestalten und zu beeinflussen sucht, in dem er freie Stellen mit ihm gegenüber loyalen Bönzchen besetzt, die ihm einerseits als Zuträger von Informationen, andererseits als Exekutivorgane zu Diensten sind. Diese Loyalität kann nur geschaffen werden dadurch, daß das Bönzchen, der »Patronierte« für die Position, die er durch den Bonzen erhält, nicht qualifiziert ist, also auf die Protektion des Bonzen nicht nur für den Erhalt, sondern auch die Ausfüllung seines Postens angewiesen ist, da er für die zahllosen Fehlleistungen zumindest in der Anfangszeit seiner Tätigkeit auf den Schutz des Patrons, »seines« Bonzen angewiesen ist. Aus diesem Grund geht die Verbonzung eines Apparates, etwa einer Behörde, stets mit einem jähren Nachlassen der Qualität ihrer Arbeit einher, die jedoch als Ausfluß eines bonzistischen Grundprinzips völlig unvermeidlich ist.
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