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Bettina Beispiel schrieb am 19.1. 2005 um 17:18:55 Uhr über

Recht

Hat jemand Recht dazu Recht zuhaben, oder ist das von rechtswegen nicht erlaubt? Rechtlich gesehen eigentlich schon. Und dann fragt man sich doch auch gleich im Anschluss, wenn ich dann kein Recht dazu habe hab ich dann ein Link dazu? Und wenn man das weiter führt, dann gibt es endlich ein Gegenteil von Rechen, nämlich Linken (nicht der Abraham, der wird anders geschrieben). Und weiter kann man sagen, wäre die perfekte Tat sich an jemandem rechen, ihn einfach irgendwie zu Linken: Vielleicht kann man ihm seinen Linken und seinen Rechten Zacken aus seinem Rechen brechen? Aber ist er dann auch gelinkt und hab ich mich dann gerecht. Und rechnet sich das ganze auch oder muss man dazu jetzt linknen sagen. Fragen über Fragen, wer kann mir die Antwort sagen.


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