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Grinsekatze schrieb am 20.2. 2005 um 15:50:28 Uhr über

Hitlergruß

Neben dem sogenannten Hitlergruß (also dem römischen Gruß plus Gleichklangbellen) ist in Deutschland ja auch der (später zur Verbotsumgehung etablierte) Kühnengruß (mit nur drei ausgestreckten Fingern) verboten.
Würden Neonazis und Justiz effektiver zusammenarbeiten, ließen sich vermutlich in relativ kurzer Zeit sämtliche Grußmöglichkeiten verbieten, was ich auch gar nicht so übel fände.


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