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Schnell gedacht schrieb am 22.3. 2014 um 01:28:41 Uhr über

Negativlöhne

30 Prozent stellt das ALG in Abzug ? Für Arbeitnehmer könnte das mehr als nur sozialverträglich klingen, weil es sich so anhört, als ob man die 30 Prozent anzurechnenden Werbungskosten erstattet bekommt, bei Antrag. Der grösste Teil ist für den Sprit zur Arbeit abzuziehen. Also schicke ich Mann/Frau zum Unkrautjäten in den Stadtpark und gebe ihm den freundlichen Hinweis, er soll sich für den kleinen Hunger jeden Tag Semmeln mitnehmen. Dann fallen die 30 Prozent nicht an. Das heisst je näher die Ratte zu Stadt wohnt, desto negativer werden die Negativlöhne. In mehreren französischen Großstädten, wie Paris, sind derzeit alle Transportmittel, Busse und Bahn kostenlos, weil die den Himmel dort nicht mehr sehen können, wegen dem Feinstaub. Wenn dort die Ratte zum Unkrautjäten in den Stadtpark muss, fallen schon wieder zusätzliche Kosten für Atemschutzmasken an und fehlende Lebensjahre.


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