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joo schrieb am 8.6. 2012 um 09:44:01 Uhr über

Möschen

Der fließende Verkehr
mit von Rechtswegen kommenden Möschen
ist zulässig,...

soweit der männliche Teilnehmer
die im Verkehr erforderliche
Sorgfalt beobachtet...

und nicht länger
als nach den Umständen unvermeidbar
mit weiteren Möschen verkehrt!!

(laut STVO= Starktrieb-Verkehrsordnung ;-))


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