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Nachrichterin schrieb am 10.2. 2003 um 18:47:42 Uhr über

KonstantinWecker

Die Münchner Polizei ermittelt gegen KonstantinWecker wegen Aufrufs zur Fahnenflucht.

Der Liedermacher hatte am Samstag, den 10. Februar 2003 auf einer Protestkundgebung gegen die Münchner Sicherheitskonferenz Soldaten zur Desertion aufgerufen.

Nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs werden Aufruf oder Anstiftung zu einer Straftat mit dem gleichen Strafmaß geahndet wie die Tat selbst. Auf Fahnenflucht stehen nach dem Wehrstrafgesetz bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.





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