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mcnep schrieb am 31.1. 2005 um 16:49:21 Uhr über

Königsallee

Ein Autofahrer beschädigt beim Einparken versehentlich den vor ihm parkenden Wagen. Es entsteht ein Sachschaden von etwa 400 Euro. Der Autofahrer schaut beim Aussteigen nach, kann keine Beule oder ähnliches am Vordermann finden, tätigt seine Einkäufe und fährt wieder weiter. Den Vorgang hat ein homosexueller Boutiqueverkäufer beobachtet. Nach Rückkehr des Geschädigten hastet er aus seiner Boutique und schildert ihm den Sachverhalt. Die Polizei wird benachrichtigt, die auch zum Abend hin den Unfallverursacher aufsucht und verhört. Es entwickelt sich ein Strafprozeß. Der Schädiger gibt die Angelegenheit in die Hände einer gut beleumdeten Anwältin auf der Düsseldorfer Königsallee. Resultat: Der den Unfall beobachtet habende Zeuge wird zu 100 Euro Strafe wegen Nichterscheinens zu einem anberaumten Gerichtstermin verurteilt. Da es zu einem non liquet–Spruch gekommen ist, trägt der Geschädigte seine Anwaltskosten und die Autoreparatur. Der Verursacher zahlt 1635,88 an seine Anwältin, ohne weitere strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.


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