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Peter K., am 7.1. 2007 um 12:44:38 Uhr
Staat

Dem Begriff des Staates kann man sich eigentlich nur auf sozialhistorischem Wege sinnvoll nähern, indem man ihn als den Inbegriff der Personen, Gruppen und Institutionen begreift, deren Hauptzweck die Beherrschung eines bestimmten Territoriums darstellt, und zu diesem Zwecke die absolute Gewalt über dieses Territorium einschließlich der darin ständig oder zeitweilig lebenden Menschen beansprucht. Somit wird der Staat dann richtig verstanden als Inbegriff einerseits eines Zwangs- und Ausbeutungsapparates, andererseits als ein auf Profit orientiertes Unternehmen und schließlich auf einen Gegenstand der Begierde für Aussenstehende. Der Bürger ist nicht etwa Teil des Staates, sondern sein Objekt. Er beginnt dann zum Teil des Staates zu werden, wenn er als Beamter, Soldat oder Parlamentarier aktiv an der Beherrschung, der Hege und Ausbeutung seiner Mitbürger teilzunehmen beginnt.


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