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mcnep schrieb am 28.5. 2003 um 23:24:43 Uhr überGeschlechtlichkeit |
Auch der eheliche Verkehr, der unter den gegebenen Umständen nicht zur Zeugung führen kann (unfruchtbare Tage, Schwangerschaft, Sterilität durch Krankheit od. Alter) muß deshalb nicht sinnlos sein, da er die Gattenliebe ausdrücken u. vertiefen kann (vgl. Pius XI., D 3718; Paul VI., HV 16). Die Kirche hat nicht nur einen solchen Verkehr als sittlich einwandfrei anerkannt, sondern läßt auch Unfruchtbare zur Ehe zu; als Eheungültigkeitsgrund sieht sie nur die Unfähigkeit zur leiblichen Einung (Impotenz) an (CICc. 1068). Der Unfruchtbare, der zur leiblichen Einung fähig ist, kann sie zwar nicht in den Dienst der Zeugung, aber doch in den Dienst der Gattenliebe stellen.
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